Sachkundeprüfung

Das am 18.Dezember 2002 beschlossene Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) verfolgt den Zweck, die durch Hunde und den unsachgemäßen Umgang des Menschen mit Hunden entstehenden Gefahren abzuwehren und möglichen Gefahren vorsorgend entgegen zu wirken.

Es werden zwischen Gefährlichen Hunden (§3), Hunden bestimmter Rassen (§10) und Großen Hunden (§11), die von ihrem Halter nur unter Einhaltung bestimmter Auflagen und nach erfolgreich abgelegter Prüfung der erforderlichen Sachkunde gehalten werden dürfen, unterschieden.

Gefährliche Hunde (§3) sind Hunde, deren Gefährlichkeit nach Absatz 2 vermutet wird (Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen) oder nach Absatz 3 im Einzelfall festgestellt worden ist (z. B. Hunde die durch Aggressivität aufgefallen sind. Die Feststellung der Gefährlichkeit erfolgt durch die zuständige Behörde nach Begutachtung durch das Kreisveterinäramt).

Der Nachweis der Sachkunde ist durch eine Sachkundebescheinigung des amtlichen Tierarztes des Kreisveterinäramtes zu erbringen.

Hunde bestimmter Rassen (§10)
sind: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen.

Die Sachkundeprüfung für Halter von “Hunden bestimmter Rassen” kann beim amtlichen Tierarzt des Kreisveterinäramtes oder bei einem anerkannten Sachverständigen abgelegt werden.

Große Hunde (§11)
Ein Hund der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm und/oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht ist nach dem Landeshundegesetz ein Großer Hund.

Den Nachweis für diese Sachkunde können Sie im Rahmen eines Informationsgespräches in unserer Praxis ablegen.

Um dem Hundehalter eine Selbstkontrolle seiner Sachkundigkeit zu ermöglichen bzw. als Grundlage für das Informationsgespräch müssen 4 von der Tierärztekammer zur Verfügung gestellte Fragebögen, d.h. 20 Fragen, ausgefüllt werden. Falsche Antworten werden anschließend in einem persönlichen Gespräch besprochen. Bei den Fragebögen handelt es sich um einen Multiple-Choice Test.

Das Informationsgespräch soll sich auf

  • das Sozialverhalten und die Ausdrucksform des Hundes
  • die Haltung, Fütterung und allgemeine Hygiene
  • das Erkennen typischer Gefahrensituationen mit Hunden
  • die Erziehung des Hundes sowie
  • die Rechtsvorschriften über den Umgang mit Hunden erstrecken.

Bitte beachten Sie, dass wir für Zweck, Form und Inhalt der Sachkundeprüfung nicht verantwortlich sind.

Wir möchten aber darauf hinweisen, dass es nicht nur im Interesse des Tieres ist, sich bei der Anschaffung eines Hundes vorher mit seiner Sprache und seinen Bedürfnissen auseinander zu setzen. Daher empfehlen wir allen Haltern von Hunden, unabhängig von deren Rasse und Größe, sich mit den Fragebögen zu beschäftigen. Sie tragen zu einem besseren Verständnis der Verhaltensweisen des Hundes bei und Missverständnisse zwischen Mensch und Hund können verhindert werden.

Um sich auf die Fragen vorzubereiten können Sie die Fragebögen auf unserer Homepage einsehen:

Fragebogen

Lösungsschablone

Empfehlenswert ist auch folgende Literatur:

  • Der Hundeführerschein – del Amo/Jones-Baade/Mahnke, Ulmer-Verlag
  • Das Kosmos Erziehungsprogramm für Hunde – Nicole Hoef/Petra Führmann, Kosmos-Verlag
  • Probleme mit dem Hund verstehen und vermeiden – Celina del Amo, Ulmer-Verlag