Gebührenordnung für Tierärzte
Liebe Tierbesitzerinnen und Tierbesitzer,
wir möchten Sie hiermit auf die neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), eine bundesweit geltende Rechtsvorschrift, die am 22.11.2022 in Kraft getreten ist, hinweisen.
Die letzte strukturelle Änderung dieser Bundesverordnung fand vor 23 Jahren statt. In diesem Zeitraum wurden die Gebühren pauschal um 22 Prozent angehoben. Weder die allgemeine Inflationsrate, noch die weitaus höhere Kostensteigerung in der Tiermedizin (bis 200%) wurden durch diese Gebührenanpassunngen ausgeglichen.
Somit war eine Reform der GOT mehr als überfällig. Bei der Neugestaltung der GOT, bei der zahlreiche Verbände, wie z.B. der deutsche Tierschutzbund, die reiterliche Vereinigung und der Bauernverband mit am Tisch saßen und die durch eine von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Studie zur Kostenstruktur in Tierarztpraxen und -kliniken untermauert wurde, wurden auch strukturelle Änderungen, wie die Aufnahme neuer Leistungen und ein höheres Maß anTransparenz umgesetzt. Die ersten Vorschläge seitens der Tierärzteschaft wurden bereits vor 10 Jahren erarbeitet.
Die massiven Kostensteigerungen in 2021/22 sind in dieser GOT noch gar nicht enthalten, da die genannte Studie bereits in 2020 erhoben wurde.
Die verpflichtende Umsetzung der neuen Gebührensätze ist aber auch für unsere Patienten und ihre Besitzer von essentieller Bedeutung. Sie sollen nämlich den Erhalt einer innovativen und leistungsfähigen Tiermedizin in der Fläche und auch zu Notdienstzeiten ermöglichen. Angesichts eines sich weiter zuspitzenden Fachkräftemangels in Deutschland, ist es wichtig die Einkommens- und Arbeitssituation gerade in der, in dieser Hinsicht, rückständigen Tiermedizin deutlich zu verbessern.
Wir bitten Sie daher um Verständnis für die Preisanpassungen auch in unserer Praxis.
Wie gewohnt stehen wir Ihnen für Rückfragen und evtl. Kostenabschätzungen für anstehende Behandlungen zur Verfügung.
Abschließend möchten wir Sie, verehrte Patientenbesitzer, auch in diesen schwierigen Zeiten um einen respektvollen und freundlichen Umgang mit unseren Mitarbeitern bitten, die stets bemüht sind, trotz eines zeitweise hohen Arbeitsaufkommens auf ihre Anliegen ebenso freundlich und zielführend einzugehen.
Herzlichst Ihr Team der Tierarztpraxis Dr. Hümmelchen
Die neue Gebührenordnung für Tierärzte ist hier einsehbar: GOT ab 22.11.2022
Tierarzt Ralph Rückert hat ebenfalls einen sehr guten Beitrag verfasst: Die Neufassung der GOT: Problematische Irrtümer und noch problematischere Fakten - Ulm / Neu-Ulm - Kleintierpraxis Ralph Rückert (tierarzt-rueckert.de).
In dem folgenden Video erklärt der Bundesverband praktizierender Tierärzte die notwendige Anpassung der GOT: Warum es beim Tierarzt künftig teurer wird - YouTube