Tipps zur Entwurmung bei Hund und Katze

Eine Wurmkur hat keine Langzeitwirkung, sondern wirkt nur gegen Parasiten mit denen das Tier momentan infiziert ist und hat somit auch keine Vorsorgewirkung. Steckt sich ein Tier einen Tag nach der Wurmkur erneut an, kann es je nach Art des Parasiten 3-6 Wochen dauern, bis sich neue vollständig entwickelte Würmer im Darm ansiedeln und infektiöse Eier mit dem Kot ausscheiden. Somit müsste man also, um sein Tier völlig wurmfrei zu halten, in sehr kurzen Abständen entwurmen.

Als Kompromiss empfehlen wir bei Freigängern eine Entwurmung alle 3 Monate. Hunde, die nur an der Leine gehalten werden, keinen Fremdkontakt haben oder Kot aufnehmen können und reine Wohnungskatzen sollten 1x/Jahr entwurmt werden. Anders verhält es sich, wenn bereits ein Wurmbefall vorliegt, dann sollte sofort und in 14 Tagen wiederholt entwurmt werden.

Bei einem Flohbefall sollte zusätzlich zur Flohbehandlung mit einem geeigneten Mittel entwurmt werden, da Flöhe Bandwürmer übertragen können.

Verschiedene Parasiten können über die Fütterung von rohem Fleisch bzw. Innereien und die Aufnahme von Mäusen und Nacktschnecken erfolgen.

Es sollten auch immer alle Tiere eines Haushaltes gleichzeitig behandelt werden, da sie sich sonst gegenseitig immer wieder anstecken können.

Ob ihr Tier einem eher geringen oder hohen Risiko ausgesetzt ist, sich mit Würmern anzustecken, hängt also von verschiedenen Faktoren ab:

  • hat Ihr Tier freien Auslauf, kontrolliert oder unbeobachtet?
  • hat Ihr Tier eine Möglichkeit Kot aufzunehmen, Mäuse oder Nacktschnecken zu fressen?
  • hat Ihr Tier Kontakt zu anderen Tieren?
  • füttern Sie rohes Fleisch/Innereien (B.A.R.F.)?

Einen Fragekatalog zur Selbsteinschätzungen des Risikos mit einer Entwurmungsempfehlung finden Sie auch auf der Internetseite von ESCCAP.

Möchte man nicht blindlings entwurmen, sollte man den Kot regelmäßig untersuchen lassen (mit bloßem Auge kann man keine Wurmeier sehen, sondern nur unter dem Mikroskop und nach geeigneten Aufbereitungsmethoden). Hierfür sollte der Kot an 3 aufeinanderfolgenden Tagen gesammelt werden, da Wurmeier nicht kontinuierlich ausgeschieden werden. Über eine Kotuntersuchung kann auch die Wurmart festgestellt und somit individuell entwurmt werden.

Für Welpen, sowie tragende und säugende Tiere, gibt es spezielle Entwurmungsempfehlungen:

Schon vor der Geburt, während der Trächtigkeit, können Welpen mit Rundwürmern infiziert werden und dann 21 Tage nach ihrer Geburt ausscheiden. Grund dafür ist, dass die Larven bestimmter Rundwürmer beim erwachsenen Tier in die Muskulatur abwandern und sich dort abkapseln können, diese Ruhestadien dann aufgrund hormoneller Einflüsse aktiviert werden, in die Gebärmutter wandern und dort die ungeborenen Welpen infizieren. Zusätzlich können freigesetzte Wurmstadien später über die Muttermilch übertragen werden. Um dieses Risiko zu verringern, ist es sinnvoll Muttertiere etwa 40 und 10 Tage vor der Geburt zu entwurmen.
Welpen sollten im Alter von 2 Wochen das erste Mal und dann in ca. 14-tägigem Abstand bis 2 Wo. nach dem Absetzen (oder dem 3. Lebensmonat) gegen Spulwürmer behandelt werden. Parallel dazu sollten Muttertiere 2 und 4 Wochen nach der Geburt und beim Absetzen der Welpen mit entwurmt werden, um eine Reinfektion und weitere Reaktivierung zu verhindern. Es stehen auch Präparate zur Verfügung die als „Spot on“ monatlich gegeben werden können. Sinnvoll ist auch ein Wechsel der Präparate, da nicht alle Wurmkuren gegen alle Wurmarten gleichermaßen wirksam sind.

Einen weiteren besonderen Aspekt stellt die Herzwurmprophylaxe da: Hierbei sollten Hunde 4 Wo. nach Ankunft in Risikogebieten mit einem geeigneten Entwurmungsmittel behandelt werden. Dies sollte in 30-tägigen Abständen wiederholt werden bis 30 Tage nach Rückkehr.

Besonders hartnäckig sind Giardien, sowohl in der Behandlung (Hund: 2 x über 3 Tage in 14tägigem Abstand, Katze: 2 x über 5 Tage in 14-tägigem Abstand), als auch in den notwendigen Hygienemaßnahmen. Auch hier weitere Infos unter: ESCCAP

Generell gilt: Wirksame Entwurmungsmittel sind verschreibungspflichtig.